Die Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP) ist ein freiwilliges, gesetzlich verankertes Beratungsangebot für Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Einrichtungen. Ziel ist es, individuelle Wünsche zur medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Versorgung am Lebensende frühzeitig zu besprechen und zu dokumentieren.
Die GVP richtet sich an Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Einrichtungen der Langzeitpflege.
Hinweis: Für gesetzlich Krankenversicherte refinanzierbar.
Die GVP bietet ein strukturiertes Gesprächsangebot zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der letzten Lebensphase ergeben.
Im Mittelpunkt dieses Gesprächs steht der Mensch – mit seiner Biografie, seinen Werten, Bedürfnissen, Wünschen und Befürchtungen. Es werden medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Aspekte angesprochen. Eine schriftliche Willensäußerung kann ein mögliches Ergebnis dieses Gesprächs sein.
• Stärkung des Selbstbestimmungsrechts
• Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner gemäß ihrer individuellen Wünschen - auch in Situationen, in denen sie nicht (mehr) einwilligungsfähig sind
• Entlastung und Unterstützung von Angehörige und rechtlichen Vertreterinnen und Vertretern bei der Ermittlung von Behandlungswünsche
• Handlungssicherheit für Pflegende und ärztliches Personal
• Besprechung und Dokumentation von Wünschen zur Versorgung, Pflege und Betreuung
• Erstellung oder Aktualisierung von Notfalldokumenten und Verfügungen
• Ermittlung des mutmaßlichen Willens gemeinsam mit Angehörigen oder Betreuungspersonen bei nicht einwilligungsfähigen Personen